Immer wieder machen Arztpraxen die 3G-Regel zur Voraussetzung für medizinische Behandlungen, dem Bundesgesundheitsministerium zufolge ist dies nicht rechtens. Vertragsärzte seien verpflichtet, Patienten zu behandeln, sagte ein Sprecher der Welt.
Die Dienststelle für Gesundheit in Rheinland-Pfalz teilte zuvor mit, es seien im ambulanten Sektor bereits Beschwerden über Praxen im 3G- bzw. 2G-Betrieb eingereicht. Aus der Bundesärztekammer heißt es dazu, in die Beurteilung möglicher Zutrittsregeln sollte beispielsweise mit einfließen, ob es sich bei den in den jeweiligen Praxen zu versorgenden Patienten vornehmlich um besonders schutzbedürftige vulnerable Patientengruppen und auch, ob es sich um den Zugang zu medizinisch notwendige Leistungen handele.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung weist darauf hin, dass es für einen sicheren Praxisbetrieb auch Alternativen gebe: Die Praxen dürfen organisatorisch regeln, dass ungeimpfte und ungetestete Patienten beispielsweise während speziell eingerichteter Sprechzeiten behandelt werden, sagte ein Sprecher. Der Wunsch nach Schutz anderer Patienten, des Praxispersonals und der Ärzte selbst sei verständlich und nachvollziehbar. Ärzte können aber eine Behandlung nicht von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig machen.
Quelle: extremnews
Mehr Neuigkeiten
Die freimaurerische Agenda vom „WELTFRIEDEN“ und die „GOLDENE NEUE ZEIT“ des schwarzen Adels und der khasarischen Mafia
Tür und Tor wieder offen für Gewalttäter? Bamf reduziert Personal für Entzug von Schutztiteln
Dramatischer Anstieg der Korruptionsfälle in der Entwicklungshilfe alarmierend
Frühsexualisierung in Spanien: 40.000 Unterschriften gegen Plan zur Sexualerziehung von 3‑Jährigen gesammelt
Die Details werden bekannt: Wie die USA Nord Stream gesprengt haben
Klingbeil verlangt schnelle EU-Antwort auf US-Investitionsprogramm
Scholz im Bundestag: Bisher 12 Milliarden Euro für die Ukraine
Löst die Frauenquote alle Probleme?
Telekom erlässt nach Erdbeben Kosten für Anrufe in Syrien und Türkei