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Der Bundestag wird ausgedünnt – künftig sollen dem Parlament maximal noch 630 Abgeordnete angehören dürfen. Erreicht werden soll die Verkleinerung, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird. Die entsprechende Reform ist heute nach einer hitzigen Debatte mit Stimmen der Ampelkoalition verabschiedet worden. 400 Abgeordnete stimmten für die Reform, 261 dagegen, 23 Parlamentarier enthielten sich. Vor allem die Union und die Linke lehnen die Reform strikt ab – und kündigten Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht an.
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Künftig entfällt darüber hinaus auch die sogenannte Grundmandatsklausel. Nach ihr zogen Parteien bisher auch dann in Fraktionsstärke gemäß ihrem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag ein, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte bei der Wahl 2021 die Linkspartei.
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Die Opposition sieht in den Änderungen eine grobe Ungerechtigkeit: Es kann nun zum einen vorkommen, dass in einem Wahlkreis eine Bewerberin oder ein Bewerber das Direktmandat gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht, weil seine Partei nicht genügend Zweitstimmen erhalten hat.
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