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Der voraussichtliche Neustart der gesamten Webseite wird wohl im Juli 2024 möglich sein. Bis dahin werden wir uns bemühen die wichtigsten Dinge zu veröffentlichen und wir bitten unsere Hörer und Leser die Seite dennoch zu verfolgen.

 

Dieser Bereich ist in der Vorbereitung.

Wir bitten um etwas Geduld.

 
 

Wichtiges

 

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Journalisten gegen die gerichtliche Untersagung einer kritischen Äußerung über die Bundesregierung

Pressemitteilung Nr. 37/2024 vom 16. April 2024

Beschluss vom 11. April 2024
1 BvR 2290/23

 

Polemischer Reichelt-Post ist rechtens

Im Streit um Kritik an der Bundesregierung gibt Karlsruhe dem Journalisten Julian Reichelt Recht. Die Verfassungsrichter verweisen auf die Meinungsfreiheit. Der Staat müsse polemische Kritik aushalten.

Im August 2023 hatte der frühere Chefredakteur der Bildzeitung, Julian Reichelt, die Bundesregierung scharf kritisiert. Beim Kurznachrichtendienst X schrieb Reichelt: "Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben in einem Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!"

Verlinkt war dabei ein längerer Artikel mit der Überschrift: "Deutschland zahlt wieder mehr Entwicklungshilfe an Afghanistan."

Kammergericht Berlin untersagte Tweet

Auf Antrag der Bundesregierung untersagte ihm das Kammergericht Berlin die Kurznachricht auf X. Begründung: Sie sei eine unwahre Tatsachenbehauptung. Sie stelle auch keine Meinungsäußerung dar, die von der im Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Reichelt erwecke bei einem Durchschnittsleser den Eindruck, als sei Geld direkt an die Taliban geflossen. Das stimme aber nicht. Vielmehr sei das Geld an Hilfsorganisationen wie UNICEF und verschiedene NGOs überwiesen worden.

Vertrauen in Regierungsarbeit beschädigt?

Die Verlinkung des Artikels, der die Empfängerseite des Geldes zutreffend wiedergebe, spiele bei der rechtlichen Bewertung keine Rolle. Durch die Kurznachricht könne der Anschein erweckt werden, die Bundesregierung unterstütze ein Terrorregime.

Dies könne das Vertrauen in die Arbeit der Bundesregierung beschädigen. Reichelt müsse den Post daher löschen.

 

 

Aktuelles / NEWS

 

«All for Health, Health for All»
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften wurden am 1. Juni 2024 zu später Stunde angenommen

Phillip Kruse, Rechtsanwalt, zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und den damit verbundenen Gefahren:

„Es gibt keine formelle Annahme eines der beiden Verträge ... Was den neuen Pandemievertrag betrifft, wussten wir bereits Anfang der Woche, dass er verschoben werden würde. Was die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften betrifft, wurden intensive Verhandlungen bis spät in die Nacht geführt, unter dem enormen Druck der Vertreter der Vereinigten Staaten, zu einer Einigung zu kommen...“.

Quelle: über Uncut-News.ch

Hier zum nachlesen:

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften
am 1. Juni 2024 zu später Stunde angenommen

 

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) (englisch International Health Regulations (IHR)) sind völkerrechtlich bindende Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO), um die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen.

https://www.derstandard.de/story/3000000222512/who-beschliesst-neue-gesundheitsvorschriften-und-roadmap-zum-pandemievertrag

 

 

 
 
 

  

 

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