Hier ist Deutschland. Die Bundesrepublik war nie, ist nicht und wird niemals Deutschland sein. Die Administration von Deutschland wird gerade aufgebaut. Kommt alle zusammen und beendet den Rechtsbankrott in unserer Heimat!
Verehrte Mitbürger, willkommen auf der offiziellen Internetpräsenz des Staatswesens Deutschland, im Rechtsstand der verfassunggebenden und gesetzgebenden Versammlung. Für Deutschland wird seit dem 11. Oktober 2015 eine staatliche Struktur aufgebaut, damit wir nicht länger von der Fremdverwaltung Bundesrepublik betreut werden müssen und in eine von uns selbst gestaltete moderne Zukunft starten können. Deutschland ist seit über 75 Jahren ein international anerkanntes Staatswesen mit eigener Registrierung bei den Vereinten Nationen. Eine Wiedervereinigung brauchen wir nicht, da unser Deutschland bereits seit dem 2. August 1945 ein von mindestens 54 Nationen offiziell anerkannter Staat mit definierten Grenzen ist. Diese Grenzen sind das Verhandlungsergebnis der alliierten Siegermächte nach dem zweiten Weltkrieg. Daher haben wir unverzüglich eine eigene Verwaltung für dieses Deutschland zu organisieren, alle Besatzungsgesetze und die Feindstaatenklausel bei der UNO streichen zu lassen, hierdurch das noch immer bestehende weltweite Kriegsrecht zu beenden und für Friedensregelungen zu sorgen. Durch die Verfassunggebende Versammlung wechseln wir nicht von einer Partei zu einer anderen Partei, wir wechseln nicht von einer Regierung zu einer anderen Regierung. Jetzt geben wir die Macht dem Volk zurück, damit alle Bürger gemeinsam die Zukunft für ein modernes, sicheres und gerechtes Deutschland neu gestalten. Wir haben die Pflicht Deutschland aufzubauen und nicht die Wahl es zu tun oder es nicht zu tun.
Registrierung im Bundesstaat Deutschland
Zuerst ein wichtiger Hinweis!
Mit der Registrierung erfolgt eine Rechtstandsänderung, denn durch die gleichzeitig bestätigte Anwartschaft zur Staatsangehörigkeit Deutschland erfährt man die Änderung von der juristischen Person (eine Sache) zur natürlichen Rechtsperson (Rechteinhaber).
Eine Deregistrierung (Abmeldung) ist aus diesen Gründen NICHT mehr möglich.
Daher muss sich jeder diesen Schrittes bewußt sein und gut überlegen.
Die Registrierung im Bundesstaat Deutschland gilt als Zustimmung zur Kernverfassung vom 04.04.2016, den Inhalten des Staatsangehörigkeitsgesetzes 14.04.2016, der Verordnung zum Staatsangehörigkeitsgesetz vom 02.05.2016 sowie vom aller erlassenen Verfassungszusätze, Gesetze und Verordnungen, und als Bestätigung das zuvor genannte auch auf der Weltnetzseite gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.
1
Zur einfachen Registrierung ist weiter unten das Online-Formular auszufüllen.
Ferner benötigen Sie die Kopie des Ausweis oder Reisepaß und zwar VORDER- und RÜCKSEITE.
Für die Registrierung Ihrer Kinder ist auch eine Kopie der Geburtsurkunde notwendig.
Die Felder des Registrierungsformulares sind vollständig auszufüllen.
Fehlt die Kopie einer Seite des Ausweis oder fehlen die Kopien gesamt und werden statt dessen irgendwelche Bilder beigefügt, ist die Registrierung nicht möglich und der Vorgang wird ohne weitere Nachricht komplett gelöscht.
Bitte achten Sie auch darauf, Ihre E-Mail-Adresse korrekt anzugeben, da sonst keine Bestätigung zugesandt werden kann.
Formulare zur Registrierung ohne Abstammungsnachweis
https://www.bundesstaat-deutschland.com/einwohner-meldestelle.html
Lassen Sie sich nicht verunsichern. Eine Verfassunggebende Versammlung ist immer das höchste Rechte. Alle vorherigen Rechte, Staaten, Gesetze und Regeln sind unmittelbar bei der Ausrufung der Versammlung erloschen.
Es ist völlig egal was die Bundesrepublik vorgibt zu sein oder was sie nach der Auffassung der Menschen ist oder sein sollte, ein Staat, eine Firma, eine Treuhandverwaltung, immer ist die Verfassunggebende Versammlung das höhere Recht. Es ist auch egal, ob ein altes Deutsches Reich noch existiert oder nicht existiert, ob der Kaiser, der König oder der Papst hier Ansprüche stellen, weil dann die Verfassunggebende Versammlung immer noch das höhere Recht ist. Und es ist auch egal ob hier noch Besatzungselemente vorhanden sind, SHAEF, SMAD oder andere Fremdgesetze, die Verfassunggebende Versammlung ist und bleibt in jedem Falle und immer das höchste Recht.
WARUM? – Die Verfassunggebende Versammlung sind die Menschen selbst.
Darüber gibt es kein juristisches Recht!
Die Menschen sind der Staat und nicht die gewählte Volksvertretung!
Die Fakten sind klar und unbestreitbar.
Lesen Sie die wirklichen nationalen und internationalen Gesetze und Regeln:
Bundesverfassungsgerichtsgesetz
§31 (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörde
.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, II. Senat,
Leitsatz 21 : Eine verfassunggebende Versammlung ist ein weltweit anerkannter, völkerrechtlicher Akt und hat einen höheren rechtlichen Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung (siehe Art. 25 GG „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes“). Sie ist im Besitz des pouvoir constituant. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.
Leitsatz 27 Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Existenz überpositiven, auch den Verfassungsgesetzgeber bindenden Rechtes an und ist zuständig, das gesetzte Recht daran zu messen.
Leitsatz 29 Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, daß eine Volksvertretung vorhanden ist, sondern auch daß den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem in der Verfassung nicht vorgesehenen Weg entzogen wird.
.
Gesetze zu denen sich die BRD international „ius cogens“ (unabänderlich) verpflichtet hat:
UN – Selbstbestimmungsrecht der Völker : Artikel 1
(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung (siehe Art. 146 GG nach 1990: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“).
(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.
(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind (siehe Art. 133 GG „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein“), haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.
UN-Zivilpakt und UN-Sozialpakt
Mehr Neuigkeiten
Kiefernnadeln – grünes Gold der Wälder
Historiker: Finnen scheren nicht alle Russen über einen Kamm
Sechs Monate statt drei Jahre: Schufa verkürzt Speicherdauer bei Privatinsolvenz
Nuklearmaterial: Nordkorea will Produktion steigern
FDP-Koalitionsausstieg: Wenn nicht jetzt, wann dann?
Die Mainstream-Medien würden ausrasten, wenn Frankreichs Millionenprotest in Russland stattfände
Vorteil für Russland und China: Das schwierige Verhältnis der USA zu Afrika
Wenn ein Algerier einem Deutschen den Zahn ausschlägt
Ein Viertel der Unternehmen will abwandern: Deutschland auf ökonomischem Suizidkurs