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Allgemeine Begriffserklärung und Richtigstellung der ddbnews-Redaktion:
Es gibt derzeit überhaupt keine Impfung, sondern nur genverändernde Therapiestoffe einer Versuchsstudie, die lediglich für freiwillige Probanden nach einer Notzulassung gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 507/2006 vom 29. März 2006, in Verbindung mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vom 31. März 2004, genehmigt wurden. Ein Virus konnte bislang noch immer nicht nachgewiesen werden, wie z.B. das Verfassungsgericht in Spanien unlängst geurteilt hat. Alle Testverfahren können, ohne vollständige klinische Abhandlung durch einen Arzt, keine Ergebnisse nachweisen, wie tausende Wissenschaftler und Ärzte bestätigen. Alle Masken sind gemäß ihrer Hersteller gegen Viren ungeeignet und zudem bei längerem Gebrauch gesundheitsschädlich, was vor allem Kinder unter 14 Jahren betrifft. Rechtlich bedeuten die aktuellen Maßnahmen: Ein indirekter Zwang für eine Maßnahme ist juristisch gesehen ebenso als strafbare Nötigung zu bewerten, wie ein direkter Zwang.
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Ungeimpfte Schüler werden nach den Ferien TÄGLICH getestet.
Geimpfte und Genesene bleiben von der Testpflicht befreit.
An Regeln für vollständig geimpfte Klassen/Kurse wird gearbeitet.
• Wann wollen die ersten Eltern, dass ihr geimpftes Kind in eine Geimpften-Klasse wechselt?
• Wann werden die Klassengemeinschaften per Verordnung auseinandergerissen und neu sortiert in geimpfte und ungeimpfte Klassen?
• Wann fällt die Maskenpflicht für geimpfte Klassen, sodass die ungeimpften Schüler sofort an der Maske erkennbar sind, und die dann in für sie vorgesehene Bereiche auf dem Schulhof müssen?
• Wird den geimpften Schülern dann noch auffallen, wenn die maskierten, anonymisierten Schüler irgendwann nicht mehr zur Schule kommen?
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