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Allgemeine Begriffserklärung und Richtigstellung der ddbnews-Redaktion:
Deutschland ist nicht die Bundesrepublik. Die Bundesrepublik hat keine Bürger wie ein richtiger Staat und seit 1990 kein eigenes Gebiet (und keine „Soldaten“ nur private Söldner, keine „Beamten“, nur Bedienstete „als“ Beamte), sondern nur unter Kriegsrecht stehende, rechtlose Bewohner, registriert in einer Verwaltung und mit Deutschland ist in allen Artikel die illegale und seit 3. Oktober 1990 unter Vorbehaltsrechten der Alliierten agierende Fremdverwaltung Bundesrepublik gemeint, die natürlich nicht Deutschland ist, jemals war oder sein könnte. Sie hat auch keine Minister im staatlichen Sinne, sondern nur Abteilungsleiter einer Geschäftszentrale und einer Geschäftsführung, die sich Kanzleramt und/oder Bundespräsidialamt „nennen“. Übrigens: Parteien sind politisch und geschäftlich tätige und orientierte Vereine, unter Ausschluß jeglicher Haftung nach BGB § 54, welche ansonsten für Vereine verpflichtend vorgeschrieben ist. Und noch etwas: Die gesamte Presse und die Medien in der Bundesrepublik sind internationale und globale Organe und keine deutschen Presse- und Medienhäuser. Die EU ist eine private Organisation, wird von den Vereinigten Staaten von Amerika gesteuert und hat mit Staatlichkeit oder einem völkerrechtlichen Staatenbund nichts zu tun.
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Der russische Präsident Wladimir Putin hat am 21. Februar per Dekret die Anerkennung der beiden so genannten Volksrepubliken im Osten der Ukraine in Kraft gesetzt. In diesen Erlassen ist auch die Anweisung zur Entsendung russischer Truppen in diese Gebiete in der Ost-Ukraine enthalten. Zur Dokumentation der Wortlaut:
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DEKRET
DES PRÄSIDENTEN DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Zur Anerkennung der Volksrepublik Donezk
1. unter Berücksichtigung des Willens der Bevölkerung der Volksrepublik Donezk und der Weigerung der Ukraine, den Konflikt im Einklang mit den Minsker Vereinbarungen friedlich zu lösen, die Volksrepublik Donezk als souveränen und unabhängigen Staat anzuerkennen.
2. An das Außenministerium der Russischen Föderation, Verhandlungen mit der Donezker Partei über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu führen und das Abkommen mit den entsprechenden Dokumenten zu formalisieren.
3. das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation zu beauftragen, unter Beteiligung der interessierten föderalen Exekutivorgane Verhandlungen mit der Donezker Partei zu führen, um den Entwurf eines Vertrages über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand auszuarbeiten und einen Vorschlag für dessen Unterzeichnung gemäß dem festgelegten Verfahren vorzulegen.
4. Im Zusammenhang mit dem Ersuchen des Oberhaupts der Volksrepublik Donezk stellt das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation sicher, dass die Streitkräfte der Russischen Föderation bis zum Abschluss des in Absatz 3 dieses Erlasses genannten Vertrags friedenserhaltende Funktionen im Hoheitsgebiet der Volksrepublik Donezk wahrnehmen.
5. Dieses Dekret tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.
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