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Nach dem heutigen Beschluss der EU-Innenminister gilt im Juni das neue Europol-Gesetz. Die Polizeiagentur erhält damit neue Aufgabenbereiche und Befugnisse.
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Vergleichsweise schnell haben die EU-Mitgliedstaaten und das Parlament eine neue Europol-Verordnung auf den Weg gebracht. Einst zur Bekämpfung des Drogenhandels gegründet, erhält die Agentur noch mehr Kompetenzen. Ein „europäisches FBI“ ist die Agentur in Den Haag jedoch immer noch nicht.
Ende 2020 hatte die Kommission ihren Vorschlag für die neue Verordnung vorgelegt, im Mai dieses Jahres haben sich die drei EU-Beschlussfassungsorgane auf eine finale Version geeinigt. Nach dem Parlament haben heute (24. Mai 2022) auch die EU-Innenminister die finale Version bestätigt. Nun fehlt nur noch die Veröffentlichung im Amtsblatt, dann gilt das neue Gesetz.
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Start als „Europäisches Polizeiamt“
Nach einem Ratsbeschluss nahm Europol 1999 als „Europäisches Polizeiamt“ seine Arbeit auf. Es bündelte damit verschiedene Vorläufer, darunter die vier Jahre zuvor eingerichtete „Europol-Drogeneinheit“ und die Gruppe TREVI (Terrorisme, Radicalisme, Extrémisme et Violence Internationale), in der sich die Innenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften seit 1975 als informeller Kreis zusammengeschlossen hatten.
Fortan sollte Europol für alle schweren Fälle von Terrorismus, Drogenhandel und sonstiger schwerwiegender Kriminalität zuständig sein, wenn diese organisiert erfolgt und zwei oder mehr Mitgliedstaaten betrifft. Allerdings verfügte Europol damals über keine operativen Befugnisse, dies änderte der Rat erst mit einem 2002 verabschiedeten Protokoll. Es erlaubte dem Polizeiamt die Teilnahme an gemeinsamen Ermittlungsgruppen mit Polizeien der Mitgliedstaaten.
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Seit 2009 auch für Fußballspiele und Gipfelproteste zuständig
2009 wandelten die Mitgliedstaaten das Polizeiamt mit einem weiteren Ratsbeschluss in eine aus dem Gesamthaushalt der Union finanzierte Agentur um. Seitdem gehört auch die „Prävention“ von Straftaten zum Aufgabenbereich von Europol – gemeint ist die Verlagerung von Strafverfolgung ins sogenannte Vorfeld, wie es das Bundeskriminalamt in Deutschland damals vormachte. Seit 2009 darf Europol außerdem Informationen von Privaten entgegennehmen, also Firmen oder Organisationen, und die Polizeien der Mitgliedstaaten mit Lageberichten und Analysen versorgen.
Auch die Schwelle, dass Europol nur tätig werden kann, wenn es sich bei den Verdächtigen um eine „kriminelle Organisation“ handelt, fiel mit dem Ratsbeschluss von 2009 weg. Zudem sollte die Agentur als neue Hauptaufgabe die Mitgliedstaaten bei „größeren internationalen Veranstaltungen“ unterstützen. Gemeint sind Fußballspiele oder groß angelegte Gipfeltreffen, wie sie zwei Jahre zuvor in Heiligendamm unter breitem Protest stattgefunden hatten.
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