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Geschäfte des täglichen Bedarfs: In diesen Läden dürfen Ungeimpfte noch einkaufen gehen

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Allgemeine Begriffserklärung und Richtigstellung der ddbnews-Redaktion:

Es gibt derzeit überhaupt keine Impfung, sondern nur genverändernde Therapiestoffe einer Versuchsstudie, die lediglich für freiwillige Probanden nach einer Notzulassung gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 507/2006 vom 29. März 2006, in Verbindung mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vom 31. März 2004, genehmigt wurden. Ein Virus konnte bislang noch immer nicht nachgewiesen werden, wie z.B. das Verfassungsgericht in Spanien unlängst geurteilt hat. Alle Testverfahren können, ohne vollständige klinische Abhandlung durch einen Arzt, keine Ergebnisse nachweisen, wie tausende Wissenschaftler und Ärzte bestätigen. Alle Masken sind gemäß ihrer Hersteller gegen Viren ungeeignet und zudem bei längerem Gebrauch gesundheitsschädlich, was vor allem Kinder unter 14 Jahren betrifft. Rechtlich bedeuten die aktuellen Maßnahmen: Ein indirekter Zwang für eine Maßnahme ist juristisch gesehen ebenso als strafbare Nötigung zu bewerten, wie ein direkter Zwang.

und:

Deutschland ist nicht die Bundesrepublik. Die Bundesrepublik hat keine Bürger wie ein richtiger Staat und seit 1990 kein eigenes Gebiet (und keine „Soldaten“ nur private Söldner, keine „Beamten“, nur Bedienstete „als“ Beamte), sondern nur unter Kriegsrecht stehende, rechtlose Bewohner, registriert in einer Verwaltung und mit Deutschland ist in allen Artikeln die illegale und seit 3. Oktober 1990 unter Vorbehaltsrechten der Alliierten agierende Fremdverwaltung Bundesrepublik gemeint, die natürlich nicht Deutschland ist, jemals war oder sein könnte. Sie hat auch keine Minister im staatlichen Sinne, sondern nur Abteilungsleiter einer Geschäftszentrale und einer Geschäftsführung, die sich Kanzleramt und/oder Bundespräsidialamt „nennen“. Übrigens: Parteien sind politisch und geschäftlich tätige und orientierte Vereine, unter Ausschluß jeglicher Haftung nach BGB § 54, welche ansonsten für Vereine verpflichtend vorgeschrieben ist. Und noch etwas: Die gesamte Presse und die Medien in der Bundesrepublik sind internationale und globale Organe und keine deutschen Presse- und Medienhäuser. Die EU ist eine private Organisation, wird von den Vereinigten Staaten von Amerika gesteuert und hat mit Staatlichkeit oder einem völkerrechtlichen Staatenbund nichts zu tun. 

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2G-Regel jetzt auch im Einzelhandel
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Nachdem der Bund-Länder-Gipfel harte Maßnahmen beschlossen hat, um die vierte Corona-Welle zu brechen, steht fest: Es wird bundesweit 2G eingeführt, der Druck auf Ungeimpfte wächst. Die neuen Regeln gelten auch für den Einzelhandel, Ungeimpfte dürfen nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs betreten.
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Das sind die „Geschäfte des täglichen Bedarfs“

Mit der Umsetzung der bundesweiten 2G-Regel wird nächste Woche gerechnet, die Bundesländer arbeiten noch an den konkreten Verordnungen. Die Pläne stehen aber schon fest: Einen Überblick über die neuen Corona-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie in diesem Artikel. Damit werden Ungeimpfte vom öffentlichen Leben teilweise ausgeschlossen, viele Veranstaltungen und Geschäfte sind nur noch für Geimpfte und Getestete (2G) geöffnet.

Ausgenommen von der 2G-Regel sind Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken.  Darunter fallen folgende Geschäfte:

  • Abhol- und Lieferdienste
  • Apotheken
  • Babyfachmärkte
  • Bäckereien
  • Banken und Sparkassen
  • Buchhandlungen (je nach Bundesland)
  • Drogerien
  • Direktvermarkter von Lebensmitteln
  • Einzelhandel für Lebensmittel
  • Fahrradwerkstätten
  • Futtermittelmärkte
  • Getränkemärkte
  • Großhandel
  • Hörgeräteakustiker
  • Kfz-Werkstätten
  • Optiker
  • Poststellen
  • Reformhäuser
  • Reinigungen
  • Sanitätshäuser
  • Tankstellen
  • Tierbedarfsmärkte
  • Waschsalons
  • Wochenmärkte für Lebensmittel
  • Zeitungsverkauf

Diese Geschäfte müssen entsprechend am Eingang auch nicht kontrollieren, ob die Kunden Geimpft oder Genesen sind.

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Kritik an 2G-Regeln für Einzelhandel

Die Einführung der bundesweiten 2G-Regel für den Einzelhandel sorgt für teilweise heftige Kritik. So schimpfte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth, Bund und Länder versuchten, „auf dem Rücken des Handels die Versäumnisse in der staatlichen Impfkampagne zu kaschieren“. Dabei sei die Ansteckungsgefahr in den Läden dank der funktionierenden Hygienekonzepte und der Maskenpflicht gering. Ausgerechnet in der umsatzstärksten Zeit würden viele Händler aus rein symbolischen Gründen massiv eingeschränkt. Er verlangte deshalb: „Die Bundesregierung muss die drohenden Verluste bei vielen stationären Händlern jetzt konsequent auffangen. Die bisherigen Fixkostenzuschüsse reichen dafür bei weitem nicht aus.“

In den Regionen, wo jetzt schon die 2G-Regel gilt, also nur Geimpfte und Genesenen in die Geschäfte dürfen, verzeichnen die Textil- und Schuhhäuser nach Angaben des Handelsverbandes Textil Schuhe und Lederwaren (BTE) Umsatzeinbußen von 30 bis 50 Prozent. Da die Kosten unverändert blieben, lande der betroffene Handel damit „zwangsläufig in den roten Zahlen“, klagte BTE-Präsident Steffen Jost. „Ein vollumfänglicher Ersatz des entstandenen Schadens ist vor diesem Hintergrund das Mindeste, was wir von der Politik verlangen!“, forderte er.

Auch aus Sicht von Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger belasten 2G-Regeln im Einzelhandel die Branche unverhältnismäßig. „Der Handel darf nicht ein rechtlich fragwürdiges Sonderopfer werden“, teilte Dulger am Donnerstag mit. „Eine 2G- oder 2G-plus-Regelung, die lediglich dazu dient, einen Lockdown als Begriff zu vermeiden, aber wie ein Lockdown wirkt, schafft eher Unsicherheit, aber kaum mehr Infektionsschutz.“

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Quelle

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