Die verfassunggebende und gesetzgebende Nationalversammlung von Deutschland vom 11. Oktober 2015 (nachfolgend Nationalversammlung genannt)
Grundlagenpapier zur Durchführung der Nationalversammlung in der Ausfertigung vom 8. Juli 2021
Begriffserklärungen: Die Verfassunggebende Versammlung (Nationalversammung) sind alle Menschen, Bürger, Bewohner innerhalb des Geltungsbereichs dieser Nationalversammlung. Die Vollversammlung ist der Übergangsrat, die Delegierten, die in den Fachbereichen, bzw. im Parlament tätig sind.
.Wir bitten alle Menschen der Vollversammlung und alle anderen Registrierte, sich an diese Grundsätze zu halten.
1. Jeder Mensch, der in dem räumlichen Geltungsbereich dieser Nationalversammlung vom 11. Oktober 2015 wohnt, lebt und arbeitet, ist von dem international anerkannten Rechtsakt der Verfassunggebenden Versammlung erfaßt. Er hat das Recht seine Auffassung innerhalb der Nationalversammlung und als Delegierter innerhalb der Vollversammlung zu vertreten.
2. Niemand darf wegen seiner Auffassung verfolgt, diskriminiert oder beleidigt werden.
3. Alle sind innerhalb der Nationalversammlung zu hören und deren Auffassung ist zu respektieren. Ausgenommen sind Vorgänge und Äußerungen die strafbewehrt sind und/oder gegen Rechtsgrundsätze verstoßen, die durch nationale, wie internationale Regeln zur Durchführung einer Nationalversammlung rechtswirksam sind.
4. Gleichwohl sind alle Delegierte der Vollversammlung verpflichtet, gemeinsame Beschlüsse des Gremiums auch dann in der Öffentlichkeit zu vertreten, wenn diese Beschlüsse nicht vollständig den eigenen Vorstellung entsprechen. Sie haben über die noch nicht verabschiedeten Anträge Stillschweigen zu bewahren.
5. Die Menschen der Verfassunggebenden Versammlung verfolgen das Ziel der Befreiung des gesamten Volkes, im Einklang mit dem Bemühen um ein friedliches Zusammenleben mit allen anderen Nationen.
6. Ansonsten gibt es für die Nationalversammlung keine Gruppen, sondern nur ein Volk und dieses Volk hat nur ein Staatsgebiet.
7. Menschen in Zusammenschlüssen, gleich welcher Art, haben das Recht eine offizielle Vertretung in die Vollversammlung zu senden, um dort ihre Auffassungen zu Gehör zu bringen.
8. Die Menschen sind sich darüber einig, dass die Nationalversammlung ein juristisches Gebilde mit klaren Verhaltensregeln, administrativen Abläufen und Ordnungselementen ist.
9. Der Übergangsrat, der auch die Übergangsregierung stellt, welcher nachweislich im Jahre 2016 mit 5021 Stimmen in sein Amt gewählt und in den Folgejahren durch zwei weitere Vollversammlungen in seinem Amt bestätigt wurde, hat die Aufgabe, für die Durchsetzung aller vorhergehend näher beschriebenen Regeln zu sorgen. Dabei wird er auch Ordnungsmaßnahmen ergreifen, um einer Gefährdung der Nationalversammlung zu begegnen. Die Vollversammlung kann die Regeln näher benennen, um für Rechtssicherheit zu sorgen.
10. Die Vollversammlung bestimmt Sprecher, welche die Vollversammlung im Außenverhältnis vertreten.
.Der Übergangsrat der Vollversammlung
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