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Harte Einschränkungen gefordert: Corona: Lauterbach warnt nun vor dauerhaften Hirnschäden

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Allgemeine Begriffserklärung und Richtigstellung der ddbnews-Redaktion:

Es gibt derzeit überhaupt keine Impfung, sondern nur genverändernde Therapiestoffe einer Versuchsstudie, die lediglich für freiwillige Probanden nach einer Notzulassung gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 507/2006 vom 29. März 2006, in Verbindung mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vom 31. März 2004, genehmigt wurden. Ein Virus konnte bislang noch immer nicht nachgewiesen werden, wie z.B. das Verfassungsgericht in Spanien unlängst geurteilt hat. Alle Testverfahren können, ohne vollständige klinische Abhandlung durch einen Arzt, keine Ergebnisse nachweisen, wie tausende Wissenschaftler und Ärzte bestätigen. Alle Masken sind gemäß ihrer Hersteller gegen Viren ungeeignet und zudem bei längerem Gebrauch gesundheitsschädlich, was vor allem Kinder unter 14 Jahren betrifft. Rechtlich bedeuten die aktuellen Maßnahmen: Ein indirekter Zwang für eine Maßnahme ist juristisch gesehen ebenso als strafbare Nötigung zu bewerten, wie ein direkter Zwang.

…und:

Deutschland ist nicht die Bundesrepublik. Die Bundesrepublik hat keine Bürger wie ein richtiger Staat und seit 1990 kein eigenes Gebiet (und keine „Soldaten“ nur private Söldner, keine „Beamten“, nur Bedienstete „als“ Beamte), sondern nur unter Kriegsrecht stehende, rechtlose Bewohner, registriert in einer Verwaltung und mit Deutschland ist in allen Artikel die illegale und seit 3. Oktober 1990 unter Vorbehaltsrechten der Alliierten agierende Fremdverwaltung Bundesrepublik gemeint, die natürlich nicht Deutschland ist, jemals war oder sein könnte. Sie hat auch keine Minister im staatlichen Sinne, sondern nur Abteilungsleiter einer Geschäftszentrale und einer Geschäftsführung, die sich Kanzleramt und/oder Bundespräsidialamt „nennen“. Übrigens: Parteien sind politisch und geschäftlich tätige und orientierte Vereine, unter Ausschluß jeglicher Haftung nach BGB § 54, welche ansonsten für Vereine verpflichtend vorgeschrieben ist. Und noch etwas: Die gesamte Presse und die Medien in der Bundesrepublik sind internationale und globale Organe und keine deutschen Presse- und Medienhäuser. Die EU ist eine private Organisation, wird von den Vereinigten Staaten von Amerika gesteuert und hat mit Staatlichkeit oder einem völkerrechtlichen Staatenbund nichts zu tun. 

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HANNOVER. Ab Oktober sollen nur noch Menschen in Restaurants und zu Veranstaltungen gehen dürfen, die einen Negativ-Test vorlegen können. Auch Impfungen und Genesungen spielten dann keine Rolle mehr. Das hat Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Wochenende gefordert. Den Funke-Zeitungen sagte er: „Ich halte es nicht für klug, daß eine Impfung drei Monate lang dazu berechtigen soll, Veranstaltungen ohne Maske und ohne aktuellen Test zu besuchen.“

Damit ist klar: Selbst ein Impfabo würde nicht mehr reichen, um sich frei bewegen zu können. Später präzisierte ein Sprecher Weils, diese Regel solle erst gelten, wenn im Herbst und Winter die Zahlen steigen und eine Belastung des Gesundheitssystems drohe.

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AfD: Corona ist keine gefährliche Krankheit mehr

Heftig widersprochen hat der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Sichert: „Eine Testpflicht bedeutet massiven Schaden für Gastronomie und Veranstaltungen. Nahezu alle anderen Länder haben erkannt, daß spätestens mit Omikron Corona keine gefährliche Krankheit mehr ist, es wird auch für Deutschland höchste Zeit, Corona nicht anders als Grippe oder andere Infektionskrankheiten zu behandeln.“

Das sieht Gesundheitsminister Karl Lauterbach komplett anders. Er warnt neuerdings vor dauerhaften Gehirnschäden durch eine Corona-Infektion. Am Sonntag twitterte der SPD-Politiker, der seit Monaten harte Einschränkungen durchsetzen will: „Das Gehirn ist ein faszinierendes Organ… Es ist einfach zu schade, es durch wiederholte Covid-Attacken dauerhaft zu beschädigen. Jede neue Infektion kann schaden. Covid ist keine Erkältung.“

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Vorsichtige Kritik von Union und FDP

Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Andrew Ullmann, meint nun aber, es dürften nur Maßnahmen verhängt werden, die „medizinisch-wissenschaftlichen Kriterien“ standhielten. Der Welt sagte er: „Pauschal alles für alle überall vorzuschreiben, halte ich daher für falsch.“ Zudem verursachten anlaßlose Testungen hohe Kosten, zugleich seien Schnelltests bei symptomlosen Menschen ungenau.

Sein Kollege von der Union, Tino Sorge (CDU), meint: „Wir brauchen nicht ständig neue Diskussionen über pauschale Testpflichten im Veranstaltungsbereich oder der Gastronomie.“ Wichtig sei es, „vulnerable Gruppen, zum Beispiel im Klinik- oder Pflegebereich, zu schützen.“

Die erneute massive Einschränkung der Grundrechte kritisieren nun auch Verfassungsrechtler. Eine Testpflicht bei Veranstaltungen könne nur verfassungsgemäß sein, wenn es eine Virusvariante gäbe, die deutlich gefährlicher als Omikron sei, sagt Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg. Dies gelte auch für die von Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) geplanten Regeln. Er fordert gegenüber der Welt, daß nicht mehr nach Gutdünken der Politiker Einschränkungen verhängt werden könnten: „Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist es essenziell, daß im Infektionsschutzgesetz endlich Eingriffsschwellen für Corona-Maßnahmen definiert werden.“ (fh)

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Quelle

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