…kommen Sie nach Deutschland….Ihre Zukunft und die Zukunft der nächsten Generationen…
Verehrte Mitbürger,
willkommen auf der offiziellen Internetpräsenz des Staatswesens Deutschland, im Rechtsstand der verfassunggebenden und gesetzgebenden Versammlung. Für Deutschland wird seit dem 11. Oktober 2015 eine staatliche Struktur aufgebaut, damit wir nicht länger von der Bundesrepublik betreut werden müssen. Deutschland ist seit über 75 Jahren ein international anerkanntes Staatswesen mit eigener Registrierung bei den Vereinten Nationen. Daher haben wir unverzüglich eine eigene Verwaltung zu organisieren, alle Besatzungsgesetze und die Feindstaatenklausel bei der UNO streichen zu lassen, hierdurch das noch immer bestehende weltweite Kriegsrecht zu beenden und für Friedensregelungen zu sorgen. Durch die Verfassunggebende Versammlung wechseln wir nicht von einer Partei zu einer anderen Partei, wir wechseln nicht von einer Regierung zu einer anderen Regierung. Jetzt geben wir die Macht dem Volk zurück, damit alle Bürger gemeinsam die Zukunft für ein modernes, sicheres und gerechtes Deutschland neu gestalten. Wir haben die Pflicht Deutschland aufzubauen und nicht die Wahl es zu tun oder es nicht zu tun.
Uwe von Leonhard, 1. Vorsitzender des Übergangsrates
Die Verfassunggebende Versammlung ist die Zusammenkunft des Verfassungsvolkes innerhalb eines festgelegten Staatsgebietes. Jeder Staatsbürger ist ein Teil der Verfassunggebenden Versammlung, sobald die Versammlung rechtswirksam ist. Bereits am 11. Oktober 2015 wurde die Rechtswirksamkeit hergestellt. Seit diesem Tage ist diese Verfassunggebende Versammlung aktiv und das höchste Recht im gesamten Gebiet ihres Geltungsbereiches. Nichts steht über ihr. Niemand kann einer Verfassunggebende Versammlung beitreten oder austreten. Die Verfassunggebende Versammlung ist im juristischen Bereich dass höchste Recht jedes Verfassungsvolkes, welches diese Rechte an seine Nachfahren seit Jahrhunderten weitergibt. In unserer Zeit ist die Versammlung mehr als ein Rechtsakt. Die Menschen kommen wieder zusammen und finden gemeinsame Ziele für die Zukunft ihrer Nachfahren.
„Eine Verfassunggebende Versammlung besteht immer aus dem gesamten Verfassungsvolk. Die Verfassunggebende Versammlung ist eine überparteiliche, religionsunabhängige, außerparlamentarische und keine durch Eliten bestimmte politische Kraft, die durch höchstrichterliche Entscheidung weltweit, wie in der Bundesrepublik Deutschland durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Diese Bewegung entsteht aus der Mitte des Volkes, welche sich auf das international anerkannte und gültige Vertrags- und Völkergewohnheitsrecht beruft und auf dieser Grundlage bildet. Eine Verfassunggebende Versammlung ist der Ausdruck und die Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts und der verfassunggebenden Gewalt der Völker. Dieses Recht aller Völker steht über jedem Staats- und jedem Bundes- oder Verwaltungsrecht, über jeder aktuellen und/oder vorherigen Verfassung, jedem Gesetz, jeder Verordnung und bedarf keiner Genehmigung durch vorhandene Staats- oder Verwaltungsorgane.“
https://www.bundesstaat-deutschland.com/uebergangsordnung.html
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