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1990 wurde der Vertrag zur Nachkriegsregelung bezüglich Deutschland, „Deutsches Reich“, von den Alliierten Siegermächten des 2. Weltkrieges selbst beschädigt, da die Vereinbarungen aus dem völkerrechtlichen Vertrag der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 nicht berücksichtigt wurden. Gemeint ist die Schlussakte der vorgenannten Konferenz. Nun schickt die bis heute unter Vorbehaltsrechten der Alliierten stehende Bundesrepublik diverse Waffen gegen Russland, eine Hauptsiegermacht des zweiten Weltkrieges und Mitunterzeichner der besagten Schlussakte.
Russland könnte sich daher jederzeit auf die Feindstaatenklausel der Vereinten Nationen beziehen und die Kampfhandlungen gegenüber Deutschland, „Deutsches Reich“, in den Grenzen vom 31.12.1937, wieder aufnehmen und den vertraglichen Zustand aus der Schlußakte der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 wieder herstellen, da bis heute kein Friedensvertrag mit Deutschland, „Deutsches Reich“, besteht, sondern immer noch die Kapitulation der Wehrmacht vom 8. Mai 1945 die einzige Regelung zur Unterbrechung der Kampfhandlungen gegen Deutschland, „Deutsches Reich“, ist.
Der Potsdamer Vertrag vom 2. August 1945 gilt wegen Nichtbeachtung und/oder fehlender Aufhebung im Jahre 1990 unverändert weiter, bis dazu berechtigte Vertreter von und für Deutschland, „Deutsches Reich“, eine Friedensregelung unterzeichnet haben.
Sämtliche Vereinbarungen, die seitens der Bundesrepublik mit den Alliierten getroffen wurden, haben bezüglich Deutschland, „Deutsches Reich, keinerlei Bedeutung, da die Bundesrepublik nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, wie das Bundesverfassungsgericht 1973 noch einmal richtig feststellte. Durch die politischen Ereignisse im Jahr 1990 hat sich an der rechtlichen Situation bezüglich Deutschland, „Deutsches Reich“, nichts geändert und die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts gelten bis heute.
„Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“
Da die Verfassunggebende Versammlung „Deutschland“ vom 15. Oktober 2015 aus dem Volk entstanden und damit ausdrücklich keine Vertretung der Bundesrepublik ist, wäre sie derzeit die einzige und somit berechtigte Institution für Verhandlung und Unterzeichnung von entsprechenden Verträgen, die zur Beendigung des Kriegszustandes gegenüber Deutschland, „Deutsches Reich“, führen können.
Ihre Ausrufung am 11. November 2014, wie ihre weitere Entwicklung in den Folgejahren, wie ihr Bezug auf die weltweit geltenden völkerrechtlichen Vorschriften und Verträge, berechtigt sie nach allen dahingehenden Gesetzen und Regeln zu solchen Handlungen für Deutschland, „Deutsches Reich“, ohne zwangläufig der Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs zu werden und sodann ohne die Notwendigkeit, die Rechtsnachfolge in ein neu entstehendes Staatsgebilde übernehmen zu müssen.
Wir befinden uns in den deutschen Gebieten daher in einer sehr gefährlichen Situation. Die unter Vorbehaltsrechten stehende Fremdverwaltung Bundesrepublik überschreitet in diesen Tagen eindeutig ihre rechtlichen Möglichkeiten.
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Ein Kommentar der ddbradio Redaktion
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