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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Journalisten gegen die gerichtliche Untersagung einer kritischen Äußerung über die Bundesregierung
Pressemitteilung Nr. 37/2024 vom 16. April
2024 Beschluss vom 11. April 2024
1 BvR 2290/23
Im Streit um Kritik an der Bundesregierung gibt Karlsruhe dem Journalisten Julian Reichelt Recht. Die Verfassungsrichter verweisen auf die Meinungsfreiheit. Der Staat müsse polemische Kritik aushalten.
Im August 2023 hatte der frühere Chefredakteur der Bildzeitung, Julian Reichelt, die Bundesregierung scharf kritisiert. Beim Kurznachrichtendienst X schrieb Reichelt: "Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben in einem Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!"
Verlinkt war dabei ein längerer Artikel mit der Überschrift: "Deutschland zahlt wieder mehr Entwicklungshilfe an Afghanistan."
Kammergericht Berlin untersagte Tweet
Auf Antrag der Bundesregierung untersagte ihm das Kammergericht Berlin die Kurznachricht auf X. Begründung: Sie sei eine unwahre Tatsachenbehauptung. Sie stelle auch keine Meinungsäußerung dar, die von der im Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit gedeckt sei.
Reichelt erwecke bei einem Durchschnittsleser den Eindruck, als sei Geld direkt an die Taliban geflossen. Das stimme aber nicht. Vielmehr sei das Geld an Hilfsorganisationen wie UNICEF und verschiedene NGOs überwiesen worden.
Vertrauen in Regierungsarbeit beschädigt?
Die Verlinkung des Artikels, der die Empfängerseite des Geldes zutreffend wiedergebe, spiele bei der rechtlichen Bewertung keine Rolle. Durch die Kurznachricht könne der Anschein erweckt werden, die Bundesregierung unterstütze ein Terrorregime.
Dies könne das Vertrauen in die Arbeit der Bundesregierung beschädigen. Reichelt müsse den Post daher löschen.
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Voltaire (angeblich)
"Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst."
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