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Landesregierung soll Facebook-Seite deaktivieren

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Allgemeine Begriffserklärung und Richtigstellung der ddbnews-Redaktion:

Deutschland ist nicht die Bundesrepublik. Die Bundesrepublik hat keine Bürger wie ein richtiger Staat und seit 1990 kein eigenes Gebiet (und keine „Soldaten“ nur private Söldner, keine „Beamten“, nur Bedienstete „als“ Beamte), sondern nur unter Kriegsrecht stehende, rechtlose Bewohner, registriert in einer Verwaltung und mit Deutschland ist in allen Artikel die illegale und seit 3. Oktober 1990 unter Vorbehaltsrechten der Alliierten agierende Fremdverwaltung Bundesrepublik gemeint, die natürlich nicht Deutschland ist, jemals war oder sein könnte. Sie hat auch keine Minister im staatlichen Sinne, sondern nur Abteilungsleiter einer Geschäftszentrale und einer Geschäftsführung, die sich Kanzleramt und/oder Bundespräsidialamt „nennen“. Übrigens: Parteien sind politisch und geschäftlich tätige und orientierte Vereine, unter Ausschluß jeglicher Haftung nach BGB § 54, welche ansonsten für Vereine verpflichtend vorgeschrieben ist. Und noch etwas: Die gesamte Presse und die Medien in der Bundesrepublik sind internationale und globale Organe und keine deutschen Presse- und Medienhäuser. Die EU ist eine private Organisation, wird von den Vereinigten Staaten von Amerika gesteuert und hat mit Staatlichkeit oder einem völkerrechtlichen Staatenbund nichts zu tun. 

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In der Diskussion um mangelnden Datenschutz bei Facebook dringt der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel darauf, dass die Landesregierung ihren Auftritt dort deaktiviert. „Die Datenverarbeitung beim Betrieb einer solchen Seite ist rechtswidrig“, sagte er in Wiesbaden. Ihm sei vollkommen klar, dass die öffentlichen Stellen die Bürger informieren wollen und müssen, erläuterte Roßnagel, der auch für die Informationsfreiheit in Hessen zuständig ist. „Aber dies muss auf eine Art und Weise geschehen, die nicht gegen Recht verstößt.“

Das Thema soll auch beim Datenschutztag Hessen und Rheinland-Pfalz am nächsten Dienstag in Frankfurt auf der Tagesordnung stehen. Roßnagel verwies auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von Schleswig-Holstein, wonach der Betrieb einer Fanpage bei Facebook einen „schwerwiegenden datenschutzrechtlichen Verstoß“ darstellt. Hintergrund ist, dass Facebook speichert, wer welche Seiten besucht, um Profile der Nutzer zu erstellen. Dadurch soll Werbung gezielter platziert werden. Roßnagel setzt nach eigenen Worten auf weitere Gespräche mit der Landesregierung und eine Lösung. „Die kann aber nicht so aussehen, dass man einfach so weitermacht.“ Im Bund sei man schon einen Schritt weiter, sagte Roßnagel. Der Bundesdatenschutzbeauftragte habe dem Bundespresseamt eine Anordnung angekündigt, die Fanpages der öffentlichen Stellen still zulegen. Das Bundespresseamt habe noch bis Mitte August Zeit für eine Stellungnahme – dann müssten die Seiten entweder deaktiviert werden oder es käme zu einem Gerichtsprozess.

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Zahlreiche Alternativen verfügbar

Roßnagels Vorschlag zufolge sollte die Landesregierung ihre Internetseite hessen.de weiter als Informationsplattform für die Bürger ausbauen. Zu Facebook gebe es datenschutzkonforme Alternativen, sagte er und nannte die Plattform Mastodon. Sie sei zwar noch „ein zartes Pflänzchen“ mit vergleichsweise wenigen Nutzern. „Aber auch Facebook hat mal klein angefangen.“ Auf Mastodon sind etwa der hessische und der rheinland-pfälzische Landtag bereits vertreten.

Die Landesregierung nutze sämtliche Elemente einer modernen und bürgernahen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, erklärte der stellvertretende Regierungssprecher Marco Kreuter. „Dazu zählen selbstverständlich auch die reichweitenstarken sozialen Medien und Netzwerke wie Facebook.“ Gerade die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie wichtig schnelle und direkte Kommunikationskanäle sind.

Allein die Zahl der Followerinnen und Follower der Facebook-Seite der Landesregierung habe sich in den vergangenen drei Jahren auf rund 80.000 mehr als verdreifacht, erläuterte Kreuter. Die Staatskanzlei unternehme große Anstrengungen, um sowohl dem Datenschutz als auch der Informationspflicht gerecht zu werden. Dazu solle künftig auch Mastodon als weiterer Kanal genutzt werden, erklärte Kreuter.

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Quelle

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