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Mais: Beize Korit erhält Notfallzulassung

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Allgemeine Begriffserklärung und Richtigstellung der ddbnews-Redaktion:

Deutschland ist nicht die Bundesrepublik. Die Bundesrepublik hat keine Bürger wie ein richtiger Staat und seit 1990 kein eigenes Gebiet (und keine „Soldaten“ nur private Söldner, keine „Beamten“, nur Bedienstete „als“ Beamte), sondern nur unter Kriegsrecht stehende, rechtlose Bewohner, registriert in einer Verwaltung und mit Deutschland ist in allen Artikel die illegale und seit 3. Oktober 1990 unter Vorbehaltsrechten der Alliierten agierende Fremdverwaltung Bundesrepublik gemeint, die natürlich nicht Deutschland ist, jemals war oder sein könnte. Sie hat auch keine Minister im staatlichen Sinne, sondern nur Abteilungsleiter einer Geschäftszentrale und einer Geschäftsführung, die sich Kanzleramt und/oder Bundespräsidialamt „nennen“. Übrigens: Parteien sind politisch und geschäftlich tätige und orientierte Vereine, unter Ausschluß jeglicher Haftung nach BGB § 54, welche ansonsten für Vereine verpflichtend vorgeschrieben ist. Und noch etwas: Die gesamte Presse und die Medien in der Bundesrepublik sind internationale und globale Organe und keine deutschen Presse- und Medienhäuser. Die EU ist eine private Organisation, wird von den Vereinigten Staaten von Amerika gesteuert und hat mit Staatlichkeit oder einem völkerrechtlichen Staatenbund nichts zu tun. 

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Um Vögel vom Maissaatgut fernzuhalten bleiben den Landwirten kaum Möglichkeiten. Beizen sind derzeit nicht zugelassen, bis zu dem Verbot war Mesurol die wohl wirksamste Beize gegen Vögel. Die letztes Jahr notfallzugelassene Beize Korit (420 g/l Ziram) half nur bedingt gegen den Vogelfraß an Maissaatgutwie top agrar berichtete.

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Mit Korit gegen Vögel in den Versuchen

Nun hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Beize Korit 420 FS erneut eine Notfallzulassung nach Artikel 53 ausgesprochen. Sie gilt für die Saatgutbehandlung von Mais gegen Fasan, Rabenkrähe und Taube für 120 Tage, ab dem 10. Januar 2022 bis zum 9. Mai 2022. Allerdings gilt die Notfallzulassung nur für die Saatgutproduktion sowie für Züchtungs- und Sortenversuche. Die Gesamtmenge ist auf 1.200 l beschränkt, die Behandlungsfläche dementsprechend auf ca. 6.860 ha.

Wer die Beize einsetzen will, muss laut Notfallzulassung eine Reihe von Anwendungsbestimmungen beachten. Eine Auswahl:

Bei der Aussaat „ist mindestens ein Abstand von 5 m zwischen der letzten Pflanzreihe und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – einzuhalten.“

Zudem ist laut BVL „auf derselben Fläche in den folgenden zwei Kalenderjahren keine Ausbringung von mit den Wirkstoffen Thiram oder Ziram behandelten Saatgut“ zulässig.

Verschüttetes Saatgut muss man sofort zusammenkehren und entfernen.

Das Saatgut muss verschlossen aufbewahrt werden, denn es ist giftig für Kleinsäuger.

Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten dürfen nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gelte auch für indirekte Einträge (Kanalisation, Hof-, Straßenabläufe, Regen-, Abwasserkanäle), so das BVL.

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Achtung bei Aussaat von Mais mit Korit

Auch für die Saat hält die Notfallzulassung der Beize einige Bestimmungen fest. Es gilt u.a.:

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Mit Korit behandeltes Saatgut darf nur bei Wind mit Geschwindigkeiten unter 5 m/s ausgebracht werden.

Damit beim Säen nichts nachrieselt, soll man vor dem Ausheben der Schare die Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten.

Mit Korit gebeizter Mais und auch die beim Sävorgang entstehenden Stäube sind vollständig in den Boden einzubringen.

Pneumatische Geräte mit Unterdruck darf man zur Saat nur nutzen, wenn diese in der „Liste der abdriftmindernden Sägeräte“ des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist. Diese Liste finden Sie auf der Website des JKI

Für die landwirtschaftliche Maissaat gilt diese Notfallzulassung nicht. Die Landwirte müssen dieses Jahr auf andere Weise die Vögel vergrämen.

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Quelle 

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