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Rechtsnachweise für das Verfassungsvolk vom 28.05.2021

Liebe Bürger.

In den kommenden Tagen werden weitere Unterlagen fertig sein. Sie wurden von unserem Verfassungsvolk erarbeitet. Die rechtliche Lage muß in Gesprächen ganz klar werden. Die Bundesrepublik agiert auf unserem freien Land und Gebiet, welches seit 29. September 1990 nicht mehr unter der Verwaltung des Bundes der Bundesrepublik Deutschland steht. Anders gesagt, die Bundesrepublik war niemals und ist nicht die Vertretung für Deutschland, sondern eine private Treuhandverwaltung in Deutschland, weil unser Verfassungsvolk bislang keine eigene Verwaltung hatte. Durch die Verfassunggebende Versammlung entsteht seit dem 11. Oktober 2015 diese eigene Verwaltung und der  Bund der Bundesrepublik wird nicht mehr benötigt. Der Bund der Bundesrepublik Deutschland hat alle Kompetenzen bezüglich der verwalteten Bürger an das Verfassungsvolk und damit an die Verfassunggebende Versammlung abzugeben. Das Verfassungsvolk organisiert sein Gebiet jetzt wieder selbst. Alle Akteure der Legislative insbesondere, aber auch der Judikative und der Exekutive, die den Regeln der Verwaltung Bund der Bundesrepublik Deutschland folgen, haben sich dem höheren Recht des Verfassungsvolkes unterzuordnen. Dabei ist auch egal ob ein Geschäftsmann oder Ladeninhaber ein eigenes Hausrecht beansprucht. Über diesen Rechten stehen inzwischen viel höhere Rechte und sie haben daher nichts zu verbieten oder anzuweisen. Vielmehr sind sie ebenfalls ein Teil des Verfassungsvolkes und haben den Weisungen der Vollversammlung der Verfassunggebenden Versammlung zu folgen. Ihre Geschäfte und Läden stehen auf unserem gemeinsamen Gebiet und Boden und es gelten ausschließlich die Regeln des Verfassungsvolkes. Wir bitten genau diese Botschaft zu verbreiten. Nur darum geht es letztendlich. Die „Tasse“ (Volk) muß wieder mit dem „Teller“ (dem Gebiet und Boden) zusammengeführt werden. Es ist unser Land und die Bundesrepublik kann ihre Gastrolle beenden.

Ihre Vollversammlung

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