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Richter lässt Klima-Kleber laufen

 

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Ausgelöster Einsatz „zu harmlos“
SO wird das Problem mit den Klima-Klebern nicht gelöst!
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Polizei und Justiz versagen bei der Strafverfolgung der Nerv-Kleber und Gemälde-Schmierer. Die B.Z. dokumentiert zwei Fälle des Scheiterns im Umgang mit dem „Aufstand der letzten Generation“.
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Fall Feuerwehr

Am vergangenen Mittwoch schummelt sich der Ludwigsburger Benjamin F. in die FDP-Zentrale an der Reinhardtstraße (Mitte). Er löst Feueralarm aus. Die Polizei prüft eine Vorführung bei einem Bereitschaftsrichter – doch der gibt zu verstehen, „dass ein Gewahrsam nicht infrage käme, da nicht genug Löschzüge am Ort erschienen wären“, wie es in einer Polizeiunterlage heißt.
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Mit dem Ellenbogen schlägt Benjamin F. (25) die Plastikscheibe des Druckknopfmelders ein ...
Mit dem Ellenbogen schlägt Benjamin F. (25) die Plastikscheibe des Druckknopfmelders ein … Foto: Letzte Generation

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Der 25-Jährige ist den Behörden bekannt, seit er sich im Potsdamer Barberini-Museum an einen Bilderrahmen klebte. Ihm werden bereits mehrere Fälle der Sachbeschädigung, des Widerstands gegen Polizisten, Nötigung und Missbrauchs von Notrufen vorgeworfen.
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Fall Wegsehen

Am 2. November besprüht die „Letzte Generation“ mit umgebauten Feuerlöschern zeitgleich drei Parteizentralen: Grüne, SPD und FDP – dort klebt sich Benjamin F. auch am Eingang fest. Aufnahmen von Spiegel-TV zeigen, wie zu Beginn der Aktion ein Wagen des Objektschutzes der Polizei einfach wegfährt – anstatt einzugreifen.
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Eine Frau sprüht mit umgebauten Feuerlöschern die FDP-Zentrale mit Farbe an
Eine Frau sprüht mit umgebauten Feuerlöschern die FDP-Zentrale mit Farbe an Foto: Spiegel TV

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Ein Wagen der Polizei dreht sofort ab, der Fahrer lässt die Straftäter gewähren. Jetzt ermittelt das LKA gegen den Objektschützer wegen Strafvereitelung
Ein Wagen der Polizei dreht sofort ab, der Fahrer lässt die Straftäter gewähren. Jetzt ermittelt das LKA gegen den Objektschützer wegen Strafvereitelung Foto: Spiegel TV

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Die Polizeipressestelle wiegelt zunächst ab, spricht von möglichen Verkehrs- oder Wahrnehmungsproblemen. Jetzt bestätigt die Staatsanwaltschaft der B.Z.: Gegen den Polizisten läuft ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amt.

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Quelle

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