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Solidaritätszuschlag bleibt – Bundesfinanzhof lehnt Klage ab

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Obwohl der Solidaritätszuschlag seit 1990 nur befristet gedacht war, ist immer noch kein Ende in Sicht. Der Versuch eines Ehepaares aus Bayern, den Soli vor Gericht auszuhebeln, ist vorerst gescheitert.

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Die Bundesregierung kann nach einer gescheiterten Klage gegen den Solidaritätszuschlag weiter jährliche Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe aus der Abgabe einplanen. Der Bundesfinanzhof in München wies am 30. Januar 2023 eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag ab.

Dieser sei nicht verfassungswidrig, entschied der IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts. Das Ehepaar aus Aschaffenburg hatte die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gefordert, unterstützt vom Bund der Steuerzahler. Nun haben die Kläger vier Wochen Zeit für eine mögliche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

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Wiedervereinigung verursacht weiter Finanzbedarf

„Im vorliegenden Fall ist das Gericht nicht von der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags für die Jahre 2020 und 2021 überzeugt“, sagte Hans-Josef Thesling, Präsident des Bundesfinanzhofes (BFH). Die Klage hatte sich gegen die Steuerbescheide dieser beiden Jahre gerichtet. Laut Urteil hat der Bund dargelegt, dass die Wiedervereinigung weiter erhöhten Finanzbedarf verursacht, auch wenn die früheren Solidarpakte zur Finanzierung der Einheitslasten ausgelaufen sind.

Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag sind nach wie vor hoch, ganz überwiegend bezahlt von Unternehmen und Besserverdienern. „Wenn wir uns die Jahre 2021/22/23 anschauen, dann haben wir 53 Milliarden Euro“, sagte Reiner Holznagel, der Präsident des Steuerzahlerbunds. „Das ist eine Hausnummer.“

Holznagel appellierte an die Bundesregierung, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen, weil die seit jeher von Kontroversen begleitete Abgabe bei ihrer Einführung in den 1990er-Jahren nur befristet gedacht war. „Nach einer Generation – also circa 30 Jahren – sollte der Soli sozusagen weg sein“, sagte Holznagel. „Deshalb wäre es gut, wenn die Politik jetzt den weiteren Ausstieg plant.“

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