Nachdem Politikdarsteller Spahn ein Ende der epidemischen Notlage in Aussicht gestellt hatte, trafen sich die Teilnehmer der Fremdverwaltung der Länder. Auch sie geben deutlich zu erkennen, dass nach dem Notstand nicht nach dem Notstand ist: Sie wollen die Maßnahmen aufrechterhalten.
In Frankreich wurde nach den Anschlägen auf das Bataclan im Jahr 2015 der Notstand verhängt. Inzwischen ist er zwar aufgehoben, aber nicht verschwunden – die meisten Notstandsregelungen wurden von der Regierung Macron schlicht zum Normalzustand gemacht.
Ähnliches zeichnet sich auch in Bezug auf die epidemische Notlage nationaler Tragweite ab. So erklärte die Düsseldorfer Rebublikskanzlei, den Teilnehmern der Fremdverwaltung sei es „von größter Bedeutung, dass den Ländern auch nach einem etwaigen Ende der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für einen befristeten Zeitraum die Möglichkeit eingeräumt wird, zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 weiterhin erforderliche und geeignete Maßnahmen zu treffen“.
Auf der Pressekonferenz nach dem Treffen erklärte der nordrhein-westfälische Armin Laschet, es brauche weiter bundeseinheitliche Regelungen. DieTeilnehmerkonferenz erwarte, dass der Reichstag bis zum 25. November eine Rechtsgrundlage dafür schaffe.
Auch der scheidende Regierende Fremdverwalter Berlins, Michael Müller, äußerte, mit dem Ende des Notstands dürften nicht die notwendigen Rechtsgrundlagen wegbrechen. Der bayerische Teilnehmer der Fremdverwaltung Markus Söder deutete an, wie nach dem Wunsch der Teilnehmerkonferenz das neue „Normal“ aussehen soll: „Der Schutz der Pflegeheime und Schulen, Tests, Masken, 3G- und 2G-Regeln müssen möglich bleiben.“Hoffnungen, ein Ende des epidemischen Notstands bedeute ein Ende der Grundrechtseingriffe, wurden damit von den versammelten Teilnehmer der Fremdverwaltung zunichtegemacht.
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