Allgemeine Begriffserklärung und Richtigstellung der ddbnews-Redaktion:
Es gibt derzeit überhaupt keine Impfung, sondern nur genverändernde Therapiestoffe einer Versuchsstudie, die lediglich für freiwillige Probanden nach einer Notzulassung gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 507/2006 vom 29. März 2006, in Verbindung mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vom 31. März 2004, genehmigt wurden. Ein Virus konnte bislang noch immer nicht nachgewiesen werden, wie z.B. das Verfassungsgericht in Spanien unlängst geurteilt hat. Alle Testverfahren können, ohne vollständige klinische Abhandlung durch einen Arzt, keine Ergebnisse nachweisen, wie tausende Wissenschaftler und Ärzte bestätigen. Alle Masken sind gemäß ihrer Hersteller gegen Viren ungeeignet und zudem bei längerem Gebrauch gesundheitsschädlich, was vor allem Kinder unter 14 Jahren betrifft. Rechtlich bedeuten die aktuellen Maßnahmen: Ein indirekter Zwang für eine Maßnahme ist juristisch gesehen ebenso als strafbare Nötigung zu bewerten, wie ein direkter Zwang.
Wie die Ertrinkenden halten die Profiteure der Pandemie an den völlig schwachsinnigen Inzidenzzahlen fest, um ihren geliebten nächsten Lockdown rechtzeitig vor Weihnachten noch durchziehen zu können.
Nur ein Beispiel von Vielen? Man kann wohl eher davon ausgehen, dass dieses erneute Testchaos flächendeckend und vielleicht sogar gewollt ist.
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